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Erfolg für Geistlich Pharma in markenrechtlicher Auseinandersetzung um Bio-Oss®

Gemäss gerichtlichem Vergleich vom 12. Mai 2014 muss die südkoreanische Firma Osstem jede Verteilung von Dental-Produkten unter dem Namen B-Oss unterlassen und alle bestehenden Produkte mit diesem Namen vernichten. Der Name und die Verpackung dieses Produktes waren dem langjährigen Marktführer Bio-Oss® von Geistlich ähnlich.
30. September 2014

Die Firma Osstem hatte 2013 ein Knochenersatzmaterial unter den Namen B-Oss in Südkorea auf den Markt gebracht. Dessen Name und Verpackung waren Geistlich Bio-Oss® sehr ähnlich. Geistlich hat zunächst versucht, sich mit Osstem zu einigen, um sich gegen die Verletzung der Markenrechte von Bio-Oss® und gegen unlauteren Wettbewerb zu wehren. Nach mehreren Anhörungen hat Osstem am 12. Mai 2014 schliesslich einem gerichtlichen Vergleich vor dem Seoul Central District Court zugestimmt.

Dieser Erfolg unterstreicht die Stärke der Marke Bio-Oss®. Geistlich Pharma tritt für die Rechte seiner Marken ein, um die Schweizer Qualitätsprodukte vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.